Fahrzeugart:

Krafträder mit nicht mehr als 11 kW (auch mit Beiwagen)

Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,1 kW / kg

Hubraum von bis zu 125cm³

Mindestalter:

25 Jahre

Voraussetzungen:

mindestens 5 Jahre Besitz der Führerscheinklasse B

Theorieunterricht:

4 Doppelstunden spezifisch

Bemerkung:

mindestens 5 Doppelstunden praktische Ausbildung